Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit
1. Gesetzliche  Unfallversicherung: Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. Verlust der Erwerbsfähigkeit; Unmöglichkeit eines Versicherten, seine Arbeitskraft nach einem Unfall wieder wirtschaftlich zu verwerten (§§ 56 ff. SGB VII).
- 2. Gesetzliche Rentenversicherung: Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der infolge von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielen kann (§ 44 II SGB VI in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung). Seit 1.1.2001 wird nicht mehr von E. gesprochen, sondern von (voller oder teilweiser)  Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Erwerbsunfähigkeit — Arbeitsunfähigkeit; Invalidität * * * Er|wẹrbs|un|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Unfähigkeit, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen * * * Er|wẹrbs|un|fä|hig|keit, die: Unfähigkeit zur Erwerbstätigkeit. * * * Erwerbsunfähigkeit,   früher… …   Universal-Lexikon

  • Erwerbsunfähigkeit — Er|wẹrbs|un|fä|hig|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • dauernde Erwerbsunfähigkeit — (f) eng permanent loss of earning capacity …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • völlige Erwerbsunfähigkeit — (f) eng total disability …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • vorübergehende Erwerbsunfähigkeit — (f) eng temporary loss of earning capacity …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

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